Regelungen für die Einreise nach Italien:
Neue Einreiseregelungen ab 16.12.2021 für Italien:
Personen, die aus einem EU-Land nach Italien einreisen, müssen ab dem 16.12.21 einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein Antigen-Test darf für die Einreise nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Noch strengere Bestimmungen treten ab dem 16. Dezember für ungeimpfte Einreisende in Kraft. Für sie gilt eine fünftägige Quarantäne. Die Regelung gilt voraussichtlich bis Ende Jänner.
Als Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gelten:
Impfung: COVID-Impfung, zählt bereits ab dem 15. Tag nach Erhalt der ersten Impfdosis bis max. 9 Monate
Genesung: überstandene Covid-19- Erkrankung bis 6 Monate
Testnachweis: negativen Antigen- oder molekularen PCR-Test, nicht älter als 24 bzw 48 (PCR) Stunden
Zusätzlich muss bei der Einreise das digitale Formular für die Feststellung des Aufenthaltsortes (https://app.euplf.eu/) ausgefüllt werden und die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb (EINREISE NACH ITALIEN – ANMELDUNG für den Aufenthalt in SÜDTIROL (limequery.org) gemacht werden.
Bei der Rückkehr in den jeweiligen Heimatstaat müssen Gäste zudem die jeweils in ihrem Heimatland für eine Rückreise aus Italien geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Nützliche Links:
Dein Herkunftsland
| | Deine Regelungen für die Ein - und Ausreise nach Italien
|
 | | Südtirol ist derzeit in Italien als "Gelbe Zone" eingestuft. Eine Maskenpflicht gilt im Freien, wenn der 1-Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann. Der Green Pass (EU Covid Zertifikat, 3-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Übernachtung in Unterkunftsbetrieben jeglicher Art ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants innerhalb der Unterkunft, die den Gästen der Unterkunft vorbehalten sind ✔für den Zutritt zu den Südtiroler Christkindlmärkten ✔zum Skifahren bei Benutzung der Aufstiegsanlagen ✔für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen ✔für die Benutzung der regionalen Bahn und aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr ✔für das Reisen in Mietbussen mit Fahrerservice ✔für die Benutzung von Intercity, Intercity Nacht und Hochgeschwindigkeitszüge ✔für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben ✔für den Zutritt zu öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen und öffentlichen Wellnessanlagen ✔für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Berggasthäusern und Jugendherbergen ✔für den Zutritt zu Themenparks und Vergnügungsparks ✔für den Zutritt zu Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen Der Super Green Pass (geimpft oder genesen, 2-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants ✔für die Teilnahme an Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ✔für den Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen ✔für den Zutritt zu Sport-Events, Stadien und Sportanlagen Link: Zivilschutz Südtirol nützliche Infos Link: Gesundheitsministerium |

| | Südtirol ist derzeit in Italien als "Gelbe Zone" eingestuft. Eine Maskenpflicht gilt im Freien, wenn der 1-Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann. Der Green Pass (EU Covid Zertifikat, 3-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Übernachtung in Unterkunftsbetrieben jeglicher Art ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants innerhalb der Unterkunft, die den Gästen der Unterkunft vorbehalten sind ✔für den Zutritt zu den Südtiroler Christkindlmärkten ✔zum Skifahren bei Benutzung der Aufstiegsanlagen ✔für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen ✔für die Benutzung der regionalen Bahn und aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr ✔für das Reisen in Mietbussen mit Fahrerservice ✔für die Benutzung von Intercity, Intercity Nacht und Hochgeschwindigkeitszüge ✔für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben ✔für den Zutritt zu öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen und öffentlichen Wellnessanlagen ✔für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Berggasthäusern und Jugendherbergen ✔für den Zutritt zu Themenparks und Vergnügungsparks ✔für den Zutritt zu Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen Der Super Green Pass (geimpft oder genesen, 2-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants ✔für die Teilnahme an Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ✔für den Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen ✔für den Zutritt zu Sport-Events, Stadien und Sportanlagen Link: Einreiseportal zur Übermittlung des PCR - Testergebnisses Link: Zivilschutz Südtirol nützliche Infos Link: ADAC - Info Link: Auswärtiges Amt |

| | Südtirol ist derzeit in Italien als "Gelbe Zone" eingestuft. Eine Maskenpflicht gilt im Freien, wenn der 1-Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann. Der Green Pass (EU Covid Zertifikat, 3-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Übernachtung in Unterkunftsbetrieben jeglicher Art ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants innerhalb der Unterkunft, die den Gästen der Unterkunft vorbehalten sind ✔für den Zutritt zu den Südtiroler Christkindlmärkten ✔zum Skifahren bei Benutzung der Aufstiegsanlagen ✔für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen ✔für die Benutzung der regionalen Bahn und aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr ✔für das Reisen in Mietbussen mit Fahrerservice ✔für die Benutzung von Intercity, Intercity Nacht und Hochgeschwindigkeitszüge ✔für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben ✔für den Zutritt zu öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen und öffentlichen Wellnessanlagen ✔für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Berggasthäusern und Jugendherbergen ✔für den Zutritt zu Themenparks und Vergnügungsparks ✔für den Zutritt zu Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen Der Super Green Pass (geimpft oder genesen, 2-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants ✔für die Teilnahme an Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ✔für den Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen ✔für den Zutritt zu Sport-Events, Stadien und Sportanlagen Link: Zivilschutz Südtirol nützliche Infos Link: Außenministerium
|
 | | Südtirol ist derzeit in Italien als "Gelbe Zone" eingestuft. Eine Maskenpflicht gilt im Freien, wenn der 1-Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann. Der Green Pass (EU Covid Zertifikat, 3-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Übernachtung in Unterkunftsbetrieben jeglicher Art ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants innerhalb der Unterkunft, die den Gästen der Unterkunft vorbehalten sind ✔für den Zutritt zu den Südtiroler Christkindlmärkten ✔zum Skifahren bei Benutzung der Aufstiegsanlagen ✔für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen ✔für die Benutzung der regionalen Bahn und aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr ✔für das Reisen in Mietbussen mit Fahrerservice ✔für die Benutzung von Intercity, Intercity Nacht und Hochgeschwindigkeitszüge ✔für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben ✔für den Zutritt zu öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen und öffentlichen Wellnessanlagen ✔für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen von Schutzhütten, Berggasthäusern und Jugendherbergen ✔für den Zutritt zu Themenparks und Vergnügungsparks ✔für den Zutritt zu Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen Der Super Green Pass (geimpft oder genesen, 2-G-Regel) ist notwendig für: ✔für die Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants ✔für die Teilnahme an Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ✔für den Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen ✔für den Zutritt zu Sport-Events, Stadien und Sportanlagen Link: Einreiseformular Link: Zivilschutz Südtirol nützliche Infos Link: Außenministerium |
Aktualisiert von Martin Moser am 14.12.21, Fehler vorbehalten.
In Zusammenarbeit und mit freundlicher Unterstützung von Alpine Welten